Wer gründet, benötigt nicht nur eine gute Geschäftsidee und einen entsprechenden Unternehmensspirit, sondern muss auch eine ganze Menge formaler und rechtlicher Hürden überwinden.
Damit diese Stolpersteine ein Startup nicht schon zu Beginn zum Straucheln oder gar zu Fall bringen, gibt es zahlreiche kostenlose Informationen, wie z.B. den monatlichen Beratungstag für Existenzgründer*innen im IGZ Bamberg, bei dem man seine individuellen Fragen zu den Themen Recht, Steuerrecht, Patentrecht und Finanzierung klären kann.
Einen allgemeineren und lockeren Zugang zu rechtlichen Themen, der dennoch einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Punkten verschafft, bietet das Onlinemagazin start.land.flow in seiner Serie „Juratipps für Gründer*innen“. Dafür hat es sich mit dem Rechtsanwalt Carsten Sporrer juristische Expertise zur Seite geholt.
In jeder Folge, die sowohl als redaktioneller Artikel als auch als YouTube Video erscheint, gehen der Rechtsanwalt Sporrer und Leah Mühlöder von start.land.flow Fragen nach, wie:
- Muss ich mein Business, meine Idee irgendwie und irgendwo schützen lassen?
- Wie trage ich eine Marke für mein Business ein?
- Was muss ich bei Werbeanzeigen und bei meiner Website beachten?
- Was muss ich beim Suchen, Einstellen und Beschäftigten von Mitarbeitern berücksichtigen?
Mittlerweile sind drei Folgen erschienen, die die Themen Markenrechte, Website und Werbung sowie ein Arbeitsrecht-Einmaleins behandeln. Dabei werden die Buzzwords Datenschutzerklärung, Impressum oder Markenregister in konkrete Handlungsempfehlungen übersetzt und Tipps vom Experten gegeben.
So etwa wenn Post vom Anwalt mit einer Abmahnung oder einer sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung kommt: Erstmal Ruhe bewahren! Und die Juratipps für Gründer*innen anschauen.
Alle Folgen der Juratipps für Gründer*innen unter https://www.startlandflow.de/ oder auf dem Youtube-Channel “startlandflow”.
Termine zur Existenzgründungsberatung unter https://igzbamberg.de/